Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöfffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Sie sollen dafür sorgen, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsurteile und Verfahren für alle Menschen, also auch für Nicht-Juristen, verständlich sind. Die Amtszeit von Schöffinnen und Schöffen beträgt 5 Jahre. Das Amt kann auch mehrmals hintereinander bekleidet werden.
Die Gemeinde Wielenbach hat nun die Aufgabe, eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 aufzustellen.
Wir bitten Sie daher, uns bis spätestens 16. April 2023 geeignete Personen für dieses Ehrenamt vorzuschlagen oder sich selbst darum zu bewerben.
Wer geeignet ist, welche Angaben die Vorschläge enthalten sollen und wie diese einzureichen sind, können sie der Bekanntmachung entnehmen. Dort finden Sie auch den Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.