Bundestagswahl 2025
Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025
Informationen rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Möchten Sie sich aktiv als Wahlhelfer an der Bundestagswahl beteiligen, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden.
Bei Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ihnen unser Wahlamt unter der Tel. 0881 9344141 oder per Mail wahlen@wielenbach.bayern.de gerne zur Verfügung.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können Sie bereits jetzt online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Angabe des Wahlbezirks und der Nr. im Wählerverzeichnis muss hierbei nicht beantwortet werden.
Auf Grund der verkürzten Fristen erleichtert eine frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen die Abläufe im Wahlamt.
Die Briefwahlunterlagen können Ihnen allerdings erst übersandt werden, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.
Da mit dem Druck der Stimmzettel frühestens am 31.01.2025 begonnen werden kann, wurde uns als spätestes Datum für die Auslieferung an die Gemeinden der 10.02.2025 genannt. Wir hoffen aber bereits vorab eine Teillieferung zu erhalten.
Sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt wurden, ist auch eine schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) möglich.
Gerne können Sie auch persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung bei uns vorbeikommen. Liegen uns die Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt bereits vor, können Sie auch direkt im Rathaus die Briefwahl vornehmen. Hierzu steht Ihnen im Rathausfoyer eine Wahlkabine zur Verfügung.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 zugestellt. Es kann sein, dass die Zustellung innerhalb einer Familie an unterschiedlichen Tagen erfolgt.
Sollte Ihnen am Montag, den 03.02.2025 immer noch keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden sein, bitten wir Sie um umgehende Mitteilung.
Bitte stellen Sie sicher, dass sich Ihr Name am Briefkasten befindet.
Antrag für Auslandsdeutsche zur Teilnahme an der Bundestagswahl (per Briefwahl)
Deutsche die im Ausland leben, können durch Antrag an der Bundestagswahl in Deutschland (per Briefwahl) teilnehmen, wenn Sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetzes erfüllen. Hierzu ist bis spätestens 02.02.2025 ein Antrag beim letzten Wohnsitz in Deutschland zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen frühestens nach Eingang Ihres Antrags und Vorlage der entsprechenden Stimmzettel versenden können. Der Versand ins Ausland und der Rückversand Ihrer Unterlagen nach Stimmabgabe kann längere Zeit in Anspruch nehmen.