Anzeige von Änderungen beim Grundbesitz
Sie müssen das Finanzamt darüber informieren, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u. a. Fläche, Nutzung) geändert haben, z. B.
- Ein Wintergarten wurde angebaut. Ein Haus wurde abgerissen.
- Die Größe des Flurstücks hat sich geändert.
- Das Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt.
- Die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet.
- Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Wiese wurde zu Bauland.
- Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einen Gewerbebetrieb vermietet.
- Eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist
- Ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt. z.B. eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu besteuern ist
Weitere Infos finden Sie auf dem Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.