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Anzeige von Änderungen beim Grundbesitz

Sie müssen das Finanzamt darüber informieren, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u. a. Fläche, Nutzung) geändert haben, z. B.

  • Ein Wintergarten wurde angebaut. Ein Haus wurde abgerissen.
  • Die Größe des Flurstücks hat sich geändert.
  • Das Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt.
  • Die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet.
  • Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Wiese wurde zu Bauland.
  • Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einen Gewerbebetrieb vermietet.
  • Eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist 
  • Ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt. z.B. eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu besteuern ist

Weitere Infos finden Sie auf dem Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern

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