Sozialfonds
Der Gemeinderat Wielenbach hat am 25.02.2016 die Einrichtung eines Sozialfonds beschlossen. Die Richtlinien sind zum 01.07.2020 in Kraft getreten.
Sinn und Zweck des Sozialfonds ist die unbürokratische finanzielle Hilfe von bedürftigen Personen oder Institutionen unserer Gemeinde. Der Sozialfonds stellt dabei keine Konkurrenz zu den sozialen Sicherungssystemen (Sozialhilfe, Leistungen Jobcenter usw.) dar. Der Fonds soll ausschließlich aus Spenden usw. finanziert werden.
Die Entscheidungen über die Auszahlungen trifft ein eigens vom Gemeinderat bestimmter Arbeitskreis, bestehend aus dem ersten Bürgermeister, der zweiten Bürgermeisterin und vier weiteren Gemeinderatsmitgliedern.
Leistungen aus dem Sozialfonds können Sie schriftlich unter Darlegung Ihrer finanziellen Situation beantragen.
Gerne können Sie den Sozialfonds mit Ihrer Spende (Stichwort: Sozialfonds) unterstützen. Herzlichen Dank.
Spendenkonten
VR-Bank Werdenfels eG
IBAN DE20 7039 0000 0005 1006 40
BIC GENODEF1GAP
Sparkasse Oberland
IBAN DE91 7035 1030 0000 0013 21
BIC BYLADEM1WHM