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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Online Verfahren
Manuela Lengenleicher

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen

Barbara Steidl

Einwohnermelde- und Gewerbeamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen

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