Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen
Einwohnermelde- und Gewerbeamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Stand: 17.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen
Einwohnermelde- und Gewerbeamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt und Wahlen
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